Pressemitteilungen Fraktion
30. 09. 2011
AHRENDT: Mehr Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
BERLIN. Zu dem gestern im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erklärt der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:
Der Bundestag hat gestern den Gesetzentwurf über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren beschlossen. Die christlich-liberale Koalition gibt damit den Betroffenen überlanger Gerichtsverfahren ein wirksames Mittel in die Hand, um sich gegen unangemessen lange Prozesse zu wehren. Denn zu lange gab es bei überlangen Gerichtsverfahren im deutschen Recht keine speziellen Rechtsschutzmöglichkeiten. Dem wird nun ein Riegel vorgeschoben.
Mit dem gemeinsamen Entwurf von FDP und Union schließen wir zudem eine Rechtsschutzlücke, die sowohl nach den Anforderungen des Grundgesetzes als auch nach denen der Europäischen Menschenrechtskonvention besteht. Denn jeder soll Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit haben.
Bei einer Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer sind dem Betroffenen die daraus resultierenden Nachteile zu ersetzen. Diese Entschädigungslösung bietet nicht nur effektiven Rechtsschutz, sondern vermeidet auf der anderen Seite auch unnötige Mehrbelastungen für die Justiz.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
891-Ahrendt-Rechtsschutz.pdf (2011-09-30, 131.16 KB)
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